Für alle Aufträge, die die greenheaven wirtschafts consulting gmbh übernimmt und ausführt, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der greenheaven wirtschafts consulting gmbh
1 Allgemeines
Aufträge von der greenheaven wirtschafts consulting gmbh werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
2 Leistungen von der greenheaven wirtschafts consulting gmbh
- Die Tätigkeit von greenheaven wirtschafts consulting gmbh besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
- Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der greenheaven wirtschafts consulting gmbh empfohlenen oder mit greenheaven wirtschafts consulting gmbh abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die greenheaven wirtschafts consulting gmbh die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
- Der konkrete Inhalt und Umfang der von der greenheaven wirtschafts consulting gmbh zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird greenheaven wirtschafts consulting gmbh den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch greenheaven wirtschafts consulting gmbh auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
- greenheaven wirtschafts consulting gmbh legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist greenheaven wirtschafts consulting gmbh nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von greenheaven wirtschafts consulting gmbh Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
- Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
- Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von greenheaven wirtschafts consulting gmbh gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von greenheaven wirtschafts consulting gmbh und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der greenheaven wirtschafts consulting gmbh einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von greenheaven wirtschafts consulting gmbh für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
3 Schutz des geistigen Eigentums
- Die Urheberrechte an den von greenheaven wirtschafts consulting gmbh und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben bei greenheaven wirtschafts consulting gmbh. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der greenheaven wirtschafts consulting gmbh zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der greenheaven wirtschafts consulting gmbh – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmung berechtigt greenheaven wirtschafts consulting gmbh zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassung und/oder Schadenersatz.
4 Geheimhaltung / Datenschutz
- greenheaven wirtschafts consulting gmbh verpflichtet sich zu Stilschweigen über die zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
- Weiters verpflichtet sich die greenheaven wirtschafts consulting gmbh über die Daten von Klienten des Auftraggebers Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
- greenheaven wirtschafts consulting gmbh ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.
- greenheaven wirtschafts consulting gmbh ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der greenheaven wirtschafts consulting gmbh Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrags an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
- Der Auftraggeber wird greenheaven wirtschafts consulting gmbh auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
- Der Auftraggeber stellt greenheaven wirtschafts consulting gmbh die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen auch ohne dessen besondere Aufforderung vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beratung bekannt werden.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter/innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von greenheaven wirtschafts consulting gmbh von dieser informiert wird.
- Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von greenheaven wirtschafts consulting gmbh die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist greenheaven wirtschafts consulting gmbh nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann greenheaven wirtschafts consulting gmbh dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
- Der Auftraggeber stellt greenheaven wirtschafts consulting gmbh eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
6 Vergütung
- Die Leistungen von greenheaven wirtschafts consulting gmbh werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei greenheaven wirtschafts consulting gmbh geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
- greenheaven wirtschafts consulting gmbh ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
- Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von greenheaven wirtschafts consulting gmbh nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist greenheaven wirtschafts consulting gmbh berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann greenheaven wirtschafts consulting gmbh nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann greenheaven wirtschafts consulting gmbh dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
- Zeit- und Vergütungsprognosen von greenheaven wirtschafts consulting gmbh in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von greenheaven wirtschafts consulting gmbh nicht beeinflusst werden können.
- Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von greenheaven wirtschafts consulting gmbh zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
- Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch greenheaven wirtschafts consulting gmbh ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.
7 Elektronische Rechnungslegung
- greenheaven wirtschafts consulting gmbh ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch greenheaven wirtschafts consulting gmbh ausdrücklich einverstanden.
8 Dauer der Dienstleistung/Vertrags
- Die Dienstleistung/der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
- Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist anzusehen,
-
- Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
- Wenn über eine Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder
- Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der greenheaven wirtschafts consulting gmbh weder Vorauszahlungen leistet noch vor der Leistungserbringung der greenheaven wirtschafts consulting gmbh eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
9 Zahlungsmodalitäten
- Bei der mit greenheaven wirtschafts consulting gmbh vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
- Die Rechnungen von greenheaven wirtschafts consulting gmbh werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 10. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von greenheaven wirtschafts consulting gmbh angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 10. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von greenheaven wirtschafts consulting gmbh angegebene Konto zu überweisen.
- Es wird vereinbart, dass die greenheaven wirtschafts consulting gmbh während der Geltungsdauer des abgeschlossenen Auftrages zur Einziehung der ihr zustehenden Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren befugt ist.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von greenheaven wirtschafts consulting gmbh, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
- Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die greenheaven wirtschafts consulting gmbh von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10 Haftung
- Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von greenheaven wirtschafts consulting gmbh empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn greenheaven wirtschafts consulting gmbh die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
- greenheaven wirtschafts consulting gmbh haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt mit der Summe der Haftplichtversicherung der greenheaven wirtschafts consulting gmbh. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
- Die Haftung von greenheaven wirtschafts consulting gmbh entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber greenheaven wirtschafts consulting gmbh gerügt wurden.
11 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Festgehalten wird, dass die Übermittlung per E-Mail von Erklärungen und Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen dem Schriftformerfordernis entsprechen und dieses bei E-Mailübermittlung als eingehalten gilt. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
- Für alle Aufträge, die die greenheaven wirtschafts consulting gmbh übernimmt und ausführt, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der greenheaven wirtschafts consulting gmbh. Das für greenheaven wirtschafts consulting gmbh sachlich und örtlich zuständige Gericht gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren), soweit der Kunde ein Unternehmer, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Unternehmer, wird als Gerichtsstand Bregenz (AT) vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Österreich hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen